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   BGH, 24.06.1952 - 1 StR 34/52   

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BGH, 24.06.1952 - 1 StR 34/52 (https://dejure.org/1952,3820)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1952 - 1 StR 34/52 (https://dejure.org/1952,3820)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1952 - 1 StR 34/52 (https://dejure.org/1952,3820)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.01.1951 - 4 StR 55/50
    Auszug aus BGH, 24.06.1952 - 1 StR 34/52
    Die Partei ist also, soweit sie nicht von dem ihr zustehenden Recht der ganzen oder teilweisen Aussage - oder Eidesverweigerung (§§ 446, 453 Abs. 2) Gebrauch macht, ebenso wie der Zeuge verpflichtet, alles lückenlos anzugeben, was mit dem Beweisgegenstand in erkennbarem Sachzusammenhang steht und für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich ist, RGSt 76, 320; RGJW 1936, 880 = MRR 1936, 306; BGHSt 1, 22; BGH NJW 1952, 353.
  • RG, 29.09.1925 - I 436/25

    Unter welchen Voraussetzungen kann ein Meineid in einer Zeugenaussage gefunden

    Auszug aus BGH, 24.06.1952 - 1 StR 34/52
    Dazu gehörte vor allem eine klare Feststellung darüber, welchen objektiven Sinn die Aussage des Angeklagten entsprechend dem allgemeinen Wortgebrauch im Verhältnis zu dem Beweisgegenstand hatte und welche Bedeutung etwa der Angeklagte selbst seiner Aussage im Gegensatz zu ihrem objektiven Sinn beilegte oder beigelegt haben wollte, RGSt 59, 343 und RG JW 1938, 2196 = HRR 1938, 1439.
  • RG, 15.02.1927 - I 2/27

    1. Wie ist zu entscheiden, wenn sich das Gericht weder davon überzeugen kann, daß

    Auszug aus BGH, 24.06.1952 - 1 StR 34/52
    Die Wortfassung dieser Stelle gibt im Zusammenhalt mit dem Urteil im ganzen der Annahme Raum, dass die Strafkammer rechtsirrig zu hohe Anforderungen an die Gewinnung der zu einem Schuldspruch ausreichenden richterlichen Überzeugung gestellt hat, RGSt 61, 202; 66, 163; BGH NJW 1951, 83 und 122. Soweit sie dabei Widersprüche in den Bekundungen des H. heranzieht, rügt die Revision mit Recht, dass sie die sich aufdrängende Möglichkeit, den Vernehmungsrichter des Amtsgerichts in Ochsenfurt zu hören, versäumt und damit ihre Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) verletzt habe.
  • BGH, 19.10.1954 - 1 StR 290/54

    Rechtsmittel

    Wenn es ausführt, der Angeklagte habe pflichtwidrig unterlassen, sich "vor seiner Vernehmung" bei seiner Tochter nach dem Zustande des Fahrrades beim Kauf zu erkundigen, so entspricht dies der Rechtsprechung, nach der die Partei - im Gegensatz zum Zeugen - zur Vorbereitung auf die Vernehmung, insbesondere dazu, sich Gewißheit zu verschaffen, verpflichtet ist (RGSt 62, 126, 128; RGHRR 1938 Nr. 631; BGH 1 StR 34/52 vom 24. Juni 1952).
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